Die Betreuungsart unterteilt sich in die zwei Bereiche "Grundbetreuung" und "betriebsspezifische Betreuung".
Aufgaben der Grundbetreuung können sein:
- Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen)
- Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung
- Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeit
- Untersuchungen von Ereignissen, Ursachenanalysen und deren Auswertungen
- Allgemeine Beratung von Arbeitgebern, Führungskräften, betrieblichen Interessenvertretungen und Beschäftigten
- Erstellung von Dokumentationen, Erfüllung von Meldepflichten
- Mitwirken in betrieblichen Besprechungen
- Erfassen und Aufarbeiten von Hinweisen der Beschäftigten
- Erfahrungsaustausch insbesondere mit den Unfallversicherungsträgern
Unterstützung bei der betriebsspezifischen Betreuung bieten wir an bei:
- Arbeitsplätzen und Arbeitsstätten, die besondere Risiken aufweisen
- Arbeitsaufgaben und Arbeitsorganisation mit besonderen Risiken
- Sicherheit und Gesundheit unter den Bedingungen des demographischen Wandels
- Arbeitsgestaltung zur Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren, Erhalt der individuellen gesundheitlichen Ressourcen im Zusammenhang mit der Arbeit
- Unterstützung bei der Weiterentwicklung eines Gesundheitsmanagements
- Grundlegende Veränderungen zur Errichtung neuer Arbeitsplätze bzw. der Arbeitsplatzausstattung; Planung, Neuerrichtung von Betriebsanlagen; Umbau, Neubaumaßnahmen
- Einführung völlig neuer Stoffe, Materialien
- Spezifische Erfordernisse zur Schaffung einer geeigneten Organisation des Arbeitsschutzes
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir kommen gerne zu einem kostenlosen Beratungsgespräch zu Ihnen.