Brandschutzbeauftragter

 

Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten ist derzeit in Deutschland nicht grundsätzlich verbindlich geregelt.

 

Jedoch können die Bundesländer in ihrem jeweiligen Baurecht die Bestellung vorschreiben. Zudem kann die zuständige Baubehörde bei Sonderbauten einen Brandschutzbeauftragten fordern.

 

Aufgaben des Brandschutzbeauftragten sind z. B.:

 

  • Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung
  • Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
  • Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
  • Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
  • Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
  • Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
  • Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
  • Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
  • Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen
  • Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
  • Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen

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Dorn Arbeitssicherheit e.K.

Michael Dorn

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