Gestellung von SiGe-Koordinatoren nach § 3 der BaustellV und RAB
- Übernahme der Pflichten aus der Baustellenverordnung
- Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze des Arbeitsschutzes
(RAB 33)
- Erstellen der Vorankündigung
- Koordinierung der Planungs- und Ausführungsphase
- Ausarbeitung SiGe-Plan (RAB 31)
- Zusammenstellung SiGe-Unterlage (RAB 32)